Ist das Büro für Zivilangelegenheiten am 29. Februar 2019 noch geöffnet? Ist es in Ordnung, am 29. Februar 2019 eine Heiratsurkunde zu bekommen?

Ist das Büro für Zivilangelegenheiten am 29. Februar 2019 noch geöffnet? Ist es in Ordnung, am 29. Februar 2019 eine Heiratsurkunde zu bekommen?
Einleitung: In der traditionellen Kultur unseres Landes ist es im Allgemeinen notwendig, einen günstigen Tag zu wählen, um eine Heiratsurkunde zu erhalten. Wird das Büro für Zivilangelegenheiten am 29. Dezember 2019 noch geöffnet sein? Ist der 29. Dezember ein guter Tag, um eine Heiratsurkunde zu erhalten? Der zwölfte Monat des Mondkalenders ist allgemein als „Lewon-Monat“ bekannt. Wenn Sie mehr über den zwölften Monat des Mondkalenders im Jahr 2018 erfahren möchten, besuchen Sie die Website von Herrn Shui Mo!

Ist das Büro für Zivilangelegenheiten am 29. Februar 2019 noch geöffnet?

Feiertagsregelungen für das Frühlingsfest 2019 des Büros für Zivilangelegenheiten
Das Frühlingsfest 2019 findet am 5. Februar statt. Die Feiertage beginnen am 4. Februar (Silvester) und die Arbeit wird offiziell am 10. Februar (dem sechsten Tag des ersten Mondmonats) wieder aufgenommen. Daher dauert die Feiertagszeit vom 4. bis 10. Februar, also insgesamt 7 Tage. Am 2. Februar (Samstag) und 3. Februar (Sonntag) ist Personal im Dienst. Jeder sollte seine Zeit sinnvoll einteilen.
Öffnungszeiten des Büros für Zivilangelegenheiten
Das Zivilamt bearbeitet die Eheschließungsregistrierungen an den Werktagen von Montag bis Freitag. In einigen Städten sind die Schalter für die Eheschließungsregistrierung auch samstags geöffnet. Termine können vorab online oder telefonisch vereinbart werden.
Öffnungszeiten des Büros für zivile Angelegenheiten: in der Regel 9:00–11:30 Uhr und 14:00–17:30 Uhr, Montag bis Samstag (außer an gesetzlichen Feiertagen).
Ist es in Ordnung, am 29. Februar zu heiraten?
Mondkalenderabfrage für den 29. Ramadan:
29. Dezember 2018 (Mondkalender)
3. Februar 2019, Sonntag, Wassermann (Sonnenkalender)
【Heutiger Lao Huang-Kalender】
[Nicht während der vier wichtigsten Ereignisse des Tages verwenden]

Das Grab reparieren, für einen Erben beten, Geld geben, einen Posten antreten, pflanzen, einen Ofen in einem kaputten Haus bauen, Medizin einnehmen, segeln, einen Schwiegersohn suchen, einen Vertrag unterzeichnen
[Heutige Tabus im Almanach]
[Nicht während der vier wichtigsten Ereignisse des Tages verwenden]

Markteröffnung, Reisen, Reichtum suchen, Bauen, Opfer bringen, um Segen beten, Begraben, Sarg bewegen, Spatenstich, Beerdigung, Heiratsanträge annehmen, Heiraten, Umzug in ein neues Zuhause, Tür einbauen, Trennung, Spatenstich, Bett aufstellen, Konto schließen, Balken und Säulen aufstellen, Haus bauen, Grundstück kaufen, Wasser ablassen, Vieh aufnehmen, Migrieren, medizinische Behandlung suchen
Basierend auf dem obigen Almanachinhalt können wir erkennen, dass heute einer der „vier unglücklichsten Tage, die man nicht für wichtige Ereignisse nutzen sollte“ ist und dass sich daher heute nicht für die Ausstellung einer Heiratsurkunde eignet!
Was muss ich bei der Anmeldung und Ausstellung der Heiratsurkunde beachten?
1. Voraussetzungen für die Eheschließung
1. Die Heiratswilligkeit beider Geschlechter (autonome Entscheidung) ist Voraussetzung.
2. Heiratsalter: Männer ab 22 Jahren. Weiblich, 20 Jahre oder älter.
3. Beide Parteien haben keinen Ehepartner (ledig, geschieden oder verwitwet).
4. Die beiden Parteien sind innerhalb von drei Generationen weder in direkter noch in Seitenlinie blutsverwandt (selbstverständlich).
2. Für die Eheschließung einzureichende Unterlagen
1. Ihr Daueraufenthaltsregister und Ihr Aufenthaltsausweis (entweder der ersten oder zweiten Generation).
2. Ich habe keinen Ehepartner.
3. Der Betroffene hat drei aktuelle, 5 cm große, halblange Farbfotos ohne Kopf vorzulegen (die Fotos können vor Ort aufgenommen werden).
III. Verfahren zur Eheregistrierung
1. Sowohl Männer als auch Frauen, die ihre Ehe registrieren lassen möchten, müssen sich mit den erforderlichen Dokumenten zur Eheregistrierungsstelle des Zivilamts auf Bezirks- oder Kreisebene (oder der Volksregierung der Stadt) begeben, in dem einer von ihnen seinen ständigen Wohnsitz hat.
2. Zur Antragstellung gehen beide Ehepartner persönlich zum Standesamt und füllen jeweils eine „Erklärung zur Beantragung der Eheschließung“ aus.
3. Beide Parteien müssen die Spalte „Erklärender“ der „Erklärung zur Eheschließung“ persönlich vor dem Standesbeamten unterschreiben oder ihre Fingerabdrücke hinterlassen.
4. Die Eheregistrierungsbehörde prüft die von beiden Parteien eingereichten Urkunden und Erklärungen und genehmigt die Registrierung, wenn sie die Voraussetzungen für die Eheregistrierung erfüllen.

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